Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben!
Wir erledigen für Sie die in diesem Jahr anstehende, erforderliche Steuererklärung zur Grundsteuerreform – schnell, einfach und unkompliziert und das zu einem Pauschalpreis.
HINTERGRUND
Warum eine neue Reform?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Grundstückswerte wurden bisher mit Hilfe der historischen Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 berechnet. Diese sind völlig veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen – ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert.
Insgesamt müssen 36 Millionen Grundstückseinheiten in Deutschland neu bewertet werden. Für Sie als Grundstücksbesitzer resultiert daraus die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke. Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden.
Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern dann das Bundesmodell. Die Länder können jedoch eigene Regelungen aufstellen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Saarland und Sachsen haben zum Beispiel ihre eigenen Modelle entwickelt.
Das Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke hängt von der Art des Grundstücks ab. Der Gesetzgeber hat hierzu grundsätzlich acht Arten von Grundstücken definiert. Die acht Grundstücksarten werden in Zukunft wie folgt aufgeteilt:
ERTRAGSWERTVERFAHREN
Bei diesem Verfahren wird der marktüblich erzielbare Ertrag ermittelt. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren und gilt für folgende Grundstücke:
⦁ Einfamilienhäuser
⦁ Zweifamilienhäuser
⦁ Mietwohngrundstücke
⦁ Wohnungseigentum
SACHWERTVERFAHREN
Bei diesem Verfahren ist der Ertrag weniger relevant. Hier sind die Herstellungskosten entscheidend. Es wird bei folgenden Grundstücken angewendet:
⦁ Geschäftsgrundstücke
⦁ gemischt genutzte Grundstücke
⦁ Teileigentum
⦁ sonstige bebaute Grundstücke
Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen dazu an!
WAS ÄNDERT SICH
Alle Infos kurz und knapp erklärt:
2022
Neubewertung aller Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland. Die Erklärungen zur Ermittlung der Werte müssen bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
2025
Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 gelten.
36 Millionen
Grundstücke werden neu bewertet.
14 Milliarden €
Steuereinnahmen entstehen in Deutschland durch die Grundsteuer.
DIE GRUNDSTEUERREFORM
Zahlen & Fakten
UNSER SERVICE:
GRUNDSTEUER EASY
Mit unserem Paket "Grundsteuer easy" können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen. Alle Anforderungen, die sich aus der Reform ergeben, erledigen wir für Sie.
BEWERTUNG
Wir bieten Ihnen die Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für alle Ihre Grundbesitze unabhängig vom Bundesland.
Bewertung von:
-
Wohngebäuden (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
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Geschäftsgebäuden und Geschäftsgrundstücken
-
Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
SICHERHEIT & FREIHEIT
Mit unserem Service haben Sie die Sicherheit alle Pflichten entsprechend der neuen Vorgaben korrekt zu erfüllen. Das Beste dabei: Der Aufwand ist für Sie so gering wie möglich und sie müssen somit kein Wochenende opfern, um diese Steuererklärung selbst zu erstellen.
STEUER
Die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt übernehmen wir für Sie.
Alle Daten werden digital ausgetauscht und stehen Ihnen in unserem Online-Portal jederzeit zur Verfügung.
TERMINE 2022
Wann kommt die neue Grundsteuer?
Ende März:
Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.
Mai bis August:
Erhalt eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022.
01. Juli:
Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung.
31. Oktober:
Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung.
WIR UNTERSTÜTZEN SIE
bei allen Fragen rund um die Grundsteuerreform
"Durch die Grundsteuerreform kommen auf alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer in Deutschland große bürokratische Herausforderungen zu. Auf unserer Website "Grundsteuer Eifel" geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewältigung dieser Aufgaben und übernehmen Ihre spezielle Grundsteuer-Steuererklärung.
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!"
Ihre Stefanie Spang
vom mayer+partner-Team
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